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| Wieso wird mir keine Umsatzsteuer bei der Abrechnung ausgezahlt ? |
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Damit wir Ihnen die Umsatzsteuer ausbezahlen dürfen, benötigen wir einen Nachweis, dass Sie deutsche Umsatzsteuer an ein Finanzamt in Deutschland abführen.
Als Steuernachweis benötigen wir von Ihnen eines der folgenden Dokumente :
* das neue USt-Formular (Bestätigung des Finanzamtes) * Bestätigungsschreiben zur USt-Nr. vom Bundesfinanzministerium * aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr. * aktuelles Schreiben Ihres Steuerbüros mit Ihrer Steuernummer
Nicht ausreichend sind derzeit:
* eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf) * Kopie der Gewerbeanmeldung
Bitte senden Sie uns eine lesbare Kopie dieser Bestätigung auf dem Postweg zu oder per Fax an: 07571/746758. Ihnen wird dann ihr Netto-Guthaben zuzüglich der Umsatzsteuer gutgeschrieben.
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